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Integrative Wirtschaftsethik
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Die Integrative Wirtschaftsethik zielt darauf, die dem ökonomischen Denken zugrunde liegenden normativen Annahmen aufzudecken und die immer mehr dominierende marktwirtschaftliche Sachlogik in eine ethische Konzeption lebensdienlichen Handelns einzubinden.

Die Integrative Wirtschaftsethik wurde von Peter Ulrich entwickelt, der von 1987 bis 2009 erster Inhaber des Ă€ltesten deutschsprachigen Lehrstuhls fĂŒr Wirtschaftsethik und GrĂŒndungsdirektor des Instituts fĂŒr Wirtschaftsethik der UniversitĂ€t St. Gallen war.

Als Grundlage fĂŒr eine solche Position sieht Ulrich weder einen naturrechtlichen, noch einen religiös-metaphysischen Ansatz, sondern eine am Humanismus und am republikanischen Liberalismus ausgerichtete Vernunftethik. Mit Vernunftethik meint Ulrich „die rational verallgemeinerbare intersubjektive ReziprozitĂ€t des Anspruchs auf die Achtung und Anerkennung aller Subjekte als in ihrer WĂŒrde und SubjektqualitĂ€t „unantastbare“ Personen.“cite-ref-1[1] Ausgehend von der Praxis der menschlichen Lebenswelt sieht Ulrich einen Aufstieg von der Goldenen Regel ĂŒber den unbeteiligten Beobachter bei Adam Smith und den Kategorischen Imperativ bei Immanuel Kant bis hin zur Diskursethik von Karl-Otto Apel und JĂŒrgen Habermas als die am besten ausgearbeitete (elaborierte) Form einer solchen Vernunftethik.

Contents

‱ Weblinks

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Aufgaben der Wirtschaftsethik

Als Aufgaben der Integrativen Wirtschaftsethik nennt Ulrich

1. Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft (Ökonomismuskritik)
2. Bestimmung der sozialökonomischen RationalitÀt und der Gesichtspunkte lebensdienlichen Wirtschaftens
3. Beschreibung des öffentlichen Diskurses als prinzipiellen „Ort“ der Moral sowie seiner institutionellen Orte.

Der kritische Ansatz soll zeigen, dass NormativitĂ€t „nicht die „Kehrseite“ der ökonomischen RationalitĂ€t, sondern deren Fundament“ ist. (IWE 128) Es kommt darauf an, „sich gegen ökonomistische VerkĂŒrzungen und ZirkelschlĂŒsse“ zu wenden, die dadurch entstehen, dass rein ökonomische RationalitĂ€tskonzepte einen Abbruch der Reflexion auf ihre innere NormativitĂ€t darstellen. Ökonomismus bedeute „die VerselbstĂ€ndigung, Verabsolutierung und normative Überhöhung ökonomischer Gesichtspunkte“. (IWE 17; 137-139) Wohlverstandene ökonomische Vernunft wird so zum „erklĂ€rten Abschied vom Ökonomismus innerhalb der ökonomischen Theorie auf philosophischen Wegen.“cite-ref-2[2]

Ein rationaler Umgang mit der Knappheit von Ressourcen und GĂŒtern bedarf zugleich einer legitimen, d. h. fĂŒr alle Beteiligten und Betroffenen vertretbaren Lösung der damit stets verbundenen sozialen Konflikte. „Die unbedingte moralische Grundforderung, die als normative Bedingung allen vernĂŒnftigen Handelns Geltung beansprucht, ist die der LegitimitĂ€t“. (IWE 130) Es geht demnach darum, „die Frage nach effizientem Wirtschaften in die Frage nach der rationalen Gestaltung der sozialen Beziehungen unter allen Beteiligten und Betroffenen“ einzubetten. Das so verstandene ökonomische Grundproblemcite-ref-3[3] oder die lebenspraktische Grundfrage vernĂŒnftigen Wirtschaftens lautet nach Ulrich stets, „effizient fĂŒr wen konkret?“ eine Handlung sei und fĂŒr welche Betroffenen womöglich nicht. (IWE 132) Denn es gibt gemĂ€ĂŸ Ulrich (IWE 138) keinen ethisch neutralen, fĂŒr alle Betroffenen gleichermaßen vorteilhaften und insofern unparteilichen, rein ökonomischen Standpunkt volkswirtschaftlicher Effizienz. Ulrich beruft sich in diesem zentralen Punkt seiner Ökonomismuskritik u. a. auf den WirtschaftsnobelpreistrĂ€ger Gunnar Myrdalcite-ref-4[4] und auf den BegrĂŒnder des Kritischen Rationalismus, Hans Albertcite-ref-5[5]. Als Konsequenz aus dieser „ökonomismuskritischen Pointe der integrativen Wirtschaftsethik“cite-ref-6[6] postuliert er eine regulative Idee sozialökonomischer RationalitĂ€t auf diskursethischer Basis:

„Als sozialökonomisch rational kann jede Handlung oder jede Institution gelten, die freie und mĂŒndige BĂŒrger in der vernunftgeleiteten VerstĂ€ndigung unter allen Betroffenen als legitime Form der Wertschöpfung bestimmt haben (könnten).“ (IWE 132)

Nur eine Wirtschaftsethik, die dieser sozialökonomischen RationalitĂ€t folgt, kann nach Ulrich fĂŒr sich in Anspruch nehmen, den moralischen Standpunkt (moral point of view) angemessen zur Geltung zu bringen. Die Integrative Wirtschaftsethik tritt einem in der Neoklassik verselbstĂ€ndigten ökonomischen KalkĂŒl mit der Frage nach dem Zweck und dem Anspruch der Lebensdienlichkeit wirtschaftlichen Handelns entgegen. Ulrich unterscheidet drei Grundtypen wirtschaftsethischer Theorien (IWE 135):

1. Korrektive Wirtschaftsethik ist eine Form der angewandten Ethik, die von gegebenen Anwendungsbedingungen ausgeht und sich auf die Eingrenzung von ökonomischer Sachlogik durch Ethik beschrÀnkt.
2. Funktionalistische Wirtschaftsethik nimmt ihren Ausgangspunkt in der ökonomischen RationalitĂ€t und fragt nach der NĂŒtzlichkeit der Moral fĂŒr das (ökonomisch verstandene) Gemeinwohl.
3. Integrative Wirtschaftsethik will im normativen Diskurs die legitimen Grundlagen des Wirtschaftens bestimmen und weist damit der Ethik die Aufgabe eines Unterbaus fĂŒr das Wirtschaften zu.

Ulrich wendet sich gegen die Unterwerfung von Wirtschaftsethik unter eine ihr von außen vorgegebene, vermeintlich oder tatsĂ€chlich zwanghafte marktwirtschaftliche System- oder Sachlogik:

„Im Namen der „reinen“ ökonomischen Sachlogik werden nicht etwa ethisch neutrale oder „wertfreie“, sondern sehr wohl schon normative Positionen vertreten: Das Normative steckt immer schon in der ökonomischen Ratio drin – es kann ihr nicht als etwas von ihr Äußerliches oder Sachfremdes hinzugefĂŒgt werden. Es wĂ€re daher ein Grundlagenirrtum zu meinen, Wirtschaftsethik sei einfach „angewandte“ Ethik fĂŒr die zuvor von NormativitĂ€t unberĂŒhrte DomĂ€ne des Wirtschaftens. Vielmehr ist sie, als Vernunftethik des Wirtschaftens begriffen, im Ansatz und Kern eine philosophisch-ethische Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft oder dessen, was dafĂŒr gehalten wird.“cite-ref-7[7]

SachzwĂ€nge entstehen fĂŒr Ulrich erst, wenn man sich entschieden hat, einer bestimmten Maximierungslogik (Nutzen- oder Gewinnmaximierung) zu folgen. Gewinnstreben unterliegt menschlichen Entscheidungen, so dass auch die moralische Selbstbegrenzung möglich und in einem zu bestimmenden Maß zumutbar ist. Dem ethischen Erfordernis der Verantwortbarkeit wirtschaftlichen Handelns gegenĂŒber allen Betroffenen korrespondiert das reziproke Erfordernis der Zumutbarkeit deren AnsprĂŒche gegenĂŒber dem verantwortlichen Akteur. FĂŒr den fairen Ausgleich ist nach Ulrich ein „Legitimations- und Zumutbarkeitsdiskurs“ (IWE 106) geboten:

„Falls wir im praktizierten oder vorgestellten Diskurs mit den unmittelbar Betroffenen zum Schluss kommen, dass unsere Zweckwahl uns „zwingen“ wĂŒrde, Dinge zu tun, die wir unter moralischen Gesichtspunkten anderen Menschen gegenĂŒber nicht gutheißen könnten, so sollten wir unsere moralische Pflicht darin erkennen, das fragliche wirtschaftliche Tun zu unterlassen und unsere wirtschaftliche Selbstbehauptung auf andere Weise anzustreben.“ (IWE 171)

Das Konzept einer lebensdienlichen Ökonomie

Ulrich verweist darauf, dass von Aristoteles bis hin zu Adam Smith die Einbeziehung des Wirtschaftens in eine natĂŒrliche Ordnung als selbstverstĂ€ndlich angesehen wurde. (IWE Kap. 5.1, hier 179) Erst die VerselbstĂ€ndigung der Ökonomie in der Neoklassik – gestĂŒtzt durch den klassischen (Wirtschafts-)Liberalismus des 19. Jahrhunderts, der sich spĂ€ter im 20. Jahrhundert zum teils marktradikalen Neoliberalismus angelsĂ€chsischer PrĂ€gung entwickelt hat – habe zur VerkĂŒrzung auf eine rein ökonomische RationalitĂ€t gefĂŒhrt. Hierdurch ist eine normative Überhöhung der Doktrin des „freien Marktes“ entstanden, die vor allem im Interesse der besitzenden BĂŒrger steht. In der Ethik hat sich dies im Utilitarismus niedergeschlagen, der in seiner Ausrichtung auf die soziale Gesamtnutzenmaximierung eher indifferent war hinsichtlich der Verteilungsfragecite-ref-8[8] und sich daher als „Ideologie des Kapitalismus“cite-ref-9[9] anbot. (IWE Kap. 5.2, hier 191ff) Wirtschaftsethik soll nach Ulrich diese ZusammenhĂ€nge, auch die darauf beruhende „Wachstumsideologie“ (IWE 192), umfassend ausleuchten und nicht als bloßes Korrektiv fĂŒr Marktversagen aufgefasst werden, das nur punktuell und erst dann zum Zuge kommt, wenn Marktversagen zu Aufsehen und Skandalen fĂŒhrt.

Die ethische Integration des wirtschaftlichen Handelns verlangt nach Ulrich zunĂ€chst die KlĂ€rung der Sinnfrage (IWE Kap. 6) und der Legitimationsfrage (IWE Kap. 7). Mit der (teleologisch-ethischen) Sinnfrage wird untersucht, welche Form des Wirtschaftens dem Menschen zutrĂ€glich ist, um ein gutes Leben fĂŒhren zu können. Hier geht es um die Wertvorstellungen, an denen sich ein subjektiv sinnvoller Lebensentwurf orientiert. Die (deontologisch-ethische) Frage der Legitimation richtet sich auf die Form des Zusammenlebens, die sich in den sozialen Regeln einer wohlgeordneten Gesellschaft niederschlĂ€gt und auch den nachfolgenden Generationen ein gutes Leben erlaubt. Lebensdienliches (d. h. sinnvolles und zugleich legitimes) Wirtschaften bedeutet zusammengefasst, zu klĂ€ren, fĂŒr wen konkret welche Art der „Wertschöpfung“ gut ist. (IWE 217-220)

Ulrich diskutiert die anzustrebende Ordnung einer lebensdienlichen Wirtschaft anhand verschiedener Gerechtigkeitskonzeptionen, die von einem radikalen ökonomischen Liberalismus (Buchanan) ĂŒber den politischen Liberalismus (Rawls) bis hin zum Kommunitarismus (Sandel) reichen. Der ökonomische Liberalismus beruht fĂŒr ihn auf einem Hobbesianischen Egoismus, der die Perspektive des Sozialen auf die „normative Logik des Vorteilstausches“ (IWE 196ff.) verkĂŒrzt. Diese Form des Liberalismus setzt vor allem auf negative Freiheiten. Aufgrund des Schleiers des Nichtwissens und der Ausblendung individueller Interessen im Gedankenmodell von Rawls sieht Ulrich auch bei diesem den Vorrang des ökonomischen Prinzips, auch wenn durch die GrundsĂ€tze der Chancengerechtigkeit und der besonderen BerĂŒcksichtigung der am schlechtesten Gestellten der individualistische Egoismus begrenzt wird. (IWE 264ff.) Im Kommunitarismus sieht Ulrich hingegen eine Überbetonung der Wertegemeinschaft, die die Tendenz zum Konformismus beinhaltet. (IWE 315f,)

Gegen diese Theorien setzt Ulrich sein Ideal eines „republikanischen Liberalismus“, der auf die grĂ¶ĂŸtmögliche reale BĂŒrgerfreiheit fĂŒr alle zielt (BĂŒrgerliberalismus).cite-ref-10[10] Zur Kennzeichnung seiner Vorstellung greift er in Anlehnung an Kantcite-ref-11[11] auf die Unterscheidung zwischen Citoyen und Bourgeois zurĂŒck. Der Bourgeois orientiert sich vor allem an seinem Besitz („Ich habe Privateigentum, also bin ich“), wĂ€hrend der Citoyen seine IdentitĂ€t aus der aktiven Teilhabe an einer BĂŒrgergesellschaft zieht („Ich partizipiere an der res publica, also bin ich“) (IWE Tabelle 321). Freiheit in einer partizipatorischen und deliberativen BĂŒrgergesellschaft ist vor allem auch positive Freiheit (Freiheit zu etwas). Dies beinhaltet nach Ulrich (IWE 280-281):

1. Gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe in Hinblick auf BĂŒrgerrechte und BĂŒrgerpflichten (Umfassender BĂŒrgerstatus)
2. Möglichkeit der basisdemokratischen Selbstorganisation (Gesellschaft als Netzwerk egalitĂ€rer BĂŒrgervereinigungen)
3. Umfassende Chancengleichheit und reale Autonomie (Zivilisierung des Marktes ebenso wie die des Staates)

Ulrich prĂŒft, ob dieser Anspruch durch das Konzept der Befriedigung der GrundbedĂŒrfnisse (basic needs) erfĂŒllt wird, und kommt mit Johan Galtungcite-ref-12[12] zu dem Schluss, dass dieses nicht kompatibel ist mit verallgemeinerungsfĂ€higen Grundrechten. (IWE 285f.) Positive Impulse sieht Ulrich hingegen in der entwicklungspolitischen Diskussion, insbesondere in der Dependenztheoriecite-ref-13[13] und in der BefreiungspĂ€dagogik von Paulo Freirecite-ref-14[14].

Ein umfassendes Konzept zur Gestaltung einer lebensdienlichen Wirtschaft sieht Ulrich schließlich im Ansatz der Verwirklichungschancen von Amartya Sen, der darauf ausgerichtet ist, jene substanziellen Freiheiten und GrundfĂ€higkeiten zu bestimmen, die es ermöglichen, ein mit GrĂŒnden erstrebtes Leben zu fĂŒhren.

„Der Berechtigungs- und FĂ€higkeitenansatz weist in seiner sozialökonomischen LebensnĂ€he und humanen EssenzialitĂ€t auf die Überlegungen zu einer „Ökonomie der LebensfĂŒlle“ im Kontext der Sinnfrage des Wirtschaftens zurĂŒck (Kapitel 6) und macht damit auch die nötige Doppelrichtung sozialökonomischer Grundrechte deutlich: zum einen geht es um die Berechtigung und BefĂ€higung aller Menschen zur chancengleichen Integration in den marktwirtschaftlichen Produktions- und Konsumptionsprozess, zum anderen aber zugleich um ihre Berechtigung und BefĂ€higung zur (partiellen) Emanzipation aus den FunktionszwĂ€ngen des ökonomischen Systems.“ (IWE 289)

Ähnlich wie Martha Nussbaum stellt Ulrich einen (heuristischen) Katalog der GrundfĂ€higkeiten auf, der aus seiner Sicht grundrechtswĂŒrdige HandlungsfĂ€higkeiten eingegrenzt auf den Bereich der Wirtschaft darstellt (IWE 291–292):

‱ „die FĂ€higkeit, die eigenen LebenszusammenhĂ€nge zu verstehen und sich im Leben orientieren zu können (Recht auf Erziehung und Bildung);
‱ die FĂ€higkeit, die eigene Persönlichkeit, Selbstbewusstsein und Selbstachtung entwickeln und in der Arbeitswelt zur Geltung bringen zu können (Recht auf unverletzliche IdentitĂ€t und angemessene Partizipation an Entscheidungsprozessen auch im Wirtschaftsleben);
‱ die FĂ€higkeit, soziale Zugehörigkeit zu entwickeln und als geachtete Person Beziehungen zu anderen Menschen pflegen zu können (Recht auf soziale Integration):
‱ die FĂ€higkeit, seine Rechte wahrnehmen zu können, insbesondere im Falle unzumutbarer Einwirkungen oder Übergriffe anderer (Recht auf Rechtsschutz und fairen Prozess);
‱ die FĂ€higkeit, eine Familie grĂŒnden und unterhalten zu können (Recht auf Partnerschaft, Ehe, Kinder sowie auf angemessene soziale UnterstĂŒtzung fĂŒr Familien):
‱ die FĂ€higkeit, als mĂŒndiger BĂŒrger an der gesellschaftlichen Kommunikation und an der demokratischenPolitik partizipieren zu können (Recht auf Teilnahme an der öffentlichen Kommunikation);
‱ die FĂ€higkeit, seine wirtschaftliche Existenz, wenn immer möglich aus eigener Kraft sichern zu können (Recht auf Berufsbildung, Recht auf Arbeit, faire Arbeitsbedingungen und angemessenen Lohn, aber auch Recht auf selbstĂ€ndiges Unternehmertum und Privateigentum, einschließlich das Recht auf angemessenen Investitionskredit, insbesondere Mikrokredit);
‱ die FĂ€higkeit, auch in wirtschaftlichen Notlagen ein menschenwĂŒrdiges Leben in Selbstachtung fĂŒhren zu können (Recht auf Existenzsicherung und soziale Betreuung).“

Die Ebenen der Wirtschaftsethik

Die Umsetzung der integrativen Wirtschaftsethik muss nach Ulrich auf allen Handlungsebenen erfolgen. „Orte“ der Moral sind die Individualethik (Mikroebene) ebenso wie die Gestaltung der Rahmenordnung (Makroebene) und das ethische Handeln von und in Unternehmen (Mesoebene).

Individualethik

Im Unterschied zu einem hobbesianischen Wirtschaftsliberalismus hĂ€lt die integrative Wirtschaftsethik eine republikanische BĂŒrgertugend mit BĂŒrgersinn (Ralf Dahrendorfcite-ref-15[15]) und zivilisiertem Gemeinsinn (Claus Offecite-ref-16[16]) in der freiheitlich-demokratischen Ordnung fĂŒr unverzichtbar. (IWE 317ff.) Ein wesentlicher Ort der Moral ist die kritische Öffentlichkeit, an der verantwortliche WirtschaftsbĂŒrger sich beteiligen. „Allein der öffentliche Vernunftgebrauch freier und mĂŒndiger BĂŒrger kann denn auch in der Republik den kritischen Legitimationsdruck erzeugen, der die politischen Instanzen zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses statt bloss ihrer eigenen Sonderinteressen anhĂ€lt.“ (IWE 333)

Ulrich definiert als formale „MinimalansprĂŒche an die republikanische BĂŒrgertugend“ (IWE 342):

‱ „zum ersten eine grundsĂ€tzliche Reflexionsbereitschaft der BĂŒrger bezĂŒglich ihrer eigenen PrĂ€ferenzen und Einstellungen, wozu eine gewisse selbstkritische Offenheit dahingehend gehört, diese u.U. aus Einsicht zu verĂ€ndern;
‱ zum zweiten die grundlegende VerstĂ€ndigungsbereitschaft hinsichtlich unparteilicher, fairer GrundsĂ€tze und Verfahrensregeln deliberativer Prozesse, wobei (...) der gute Wille geboten ist, von der Ausnutzung verfĂŒgbarer Machtpotentiale zur vorgĂ€ngigen Interessendurchsetzung abzusehen;
‱ zum dritten die Kompromissbereitschaft in Dissensbereichen, was (...) die dauerhafte wechselseitige Respektierung eingeschrĂ€nkter Uneinigkeit voraussetzt;
‱ zum vierten die Legitimationsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, das eigene ‚private‘ Handeln vorbehaltlos der Bedingung öffentlicher LegitimitĂ€tsprĂŒfung zu unterstellen (...).“

FĂŒr Ulrich gehört die Orientierung am Gemeinwohl zum wirtschaftsbĂŒrgerlichen SelbstverstĂ€ndnis: „Kern der LegitimitĂ€tsthese ist wie dargelegt die vorbehaltlose Bereitschaft republikanisch gesinnter WirtschaftsbĂŒrger, den im Rahmen des öffentlichen Vernunftgebrauchs (d.h. deliberativer Demokratie) bestimmten GrundsĂ€tzen und Regeln des gerechten Zusammenlebens in der Gemeinschaft den prinzipiellen Vorrang vor ihren nicht gegenĂŒber jedermann vertretbaren (Sonder-)Interessen einzurĂ€umen. Die unmittelbare Konsequenz daraus ist im persönlichen Handeln die moralische Pflicht zum Verzicht auf strikte private Eigennutzmaximierung.“ (IWE 347)

Kritische Konsumenten benötigen nach Ulrich allerdings „enorme innere Kraft, der VerfĂŒhrung durch die (..) allgegenwĂ€rtigen GĂŒterangebote zu widerstehen und von ihren einen reflektierten, autonom begrenzten Gebrauch zu machen.“ (IWE 356) Ähnlich soll auch der kritische Kapitalanleger die „Bereitschaft zur Selbstbegrenzung des privaten Renditestrebens zugunsten der vorrangigen BerĂŒcksichtigung oder zumindest ergĂ€nzenden MitberĂŒcksichtigung ethisch-praktischer Aspekte der Kapitalallokation“ aufbringen. (IWE 358)

Zusammenfassend und abmildernd weist Ulrich darauf hin, dass es fĂŒr idealistische AnsprĂŒche an den Einzelnen keine grenzenlose Verbindlichkeit gibt: „Wie weit das wirtschaftsbĂŒrgerliche Engagement in den skizzierten Dimensionen des Berufs- und Privatlebens konkret gehen soll, ist in einer freiheitlichen Gesellschaft im Prinzip der selbstverantwortlichen Entscheidung der mĂŒndigen BĂŒrger ĂŒberlassen.“ (IWE 359)

Ordnungsethik

Die ethische Beurteilung und Ausrichtung der gesellschaftlichen Rahmenordnung fĂŒr das wirtschaftliche Handeln bezeichnet Ulrich als Ordnungsethik, fĂŒr die er ein Primat vor der „Logik des Marktes“ fordert. Mit Wilhelm Röpke und Alexander RĂŒstow, den beiden Vordenkern des Ordoliberalismus, umfasse die ordnungspolitische Gestaltungsaufgabe die vorrangige „Vitalpolitik“cite-ref-17[17] und die systematisch nachrangige Wettbewerbspolitik, die Ulrich instrumentell versteht: „Es geht um die Marktlenkung nach ethisch-praktischen Gesichtspunkten der Human-, Sozial- und UmweltvertrĂ€glichkeit. Wo Marktlösungen als solche nicht das „menschenwĂŒrdige Leben fördern“, sondern ihm im Wege stehen, ist politische Marktbegrenzung angezeigt, auch wenn dies unter „rein“ ökonomischen Gesichtspunkten u. U. mit Effizienz- und Wohlstandsverlusten (fĂŒr wen?) verbunden ist.“ (IWE 366) Die BeschrĂ€nkung der Ordnungspolitik auf Wettbewerbspolitik, wie sie nach Ulrich den Neoliberalismus im heutigen angelsĂ€chsischen Sinn des Begriffs kennzeichnet, reiche nicht aus.cite-ref-18[18] Denn effizienzorientierte Wettbewerbspolitik (GewĂ€hrleistung offener MĂ€rkte und wirksamen Wettbewerbs) sei zwar unverzichtbar, aber eben – jenseits der dargelegten Fiktion eines unparteilichen „nationalökonomischen Standpunkts“ (G. Myrdal) – nie verteilungsneutral und deshalb stets ethisch zu legitimieren. Produktion (Allokation) und Verteilung (Distribution) lassen sich aus wirtschaftsethischer Sicht nicht trennen, was auch Karl Homann, BegrĂŒnder des moralökonomischen Ansatzes der Wirtschaftsethik, einrĂ€umt.cite-ref-19[19] Selbst dem ordoliberalen Konzept der Sozialen Marktwirtschaft mangelt es nach Ulrich diesbezĂŒglich an systematischer Klarheit und deshalb an der konsequent durchzuhaltenden „Nachrangigkeit des Ordnungskriteriums der MarktkonformitĂ€t gegenĂŒber den vorzugebenden vitalpolitischen Kriterien“ (IWE 382), woraus sich ihr zunehmendes Verblassen erklĂ€ren lasse.cite-ref-20[20]

Ulrich kritisiert darĂŒber hinaus die Ablehnung demokratischer Elemente wie der Mitbestimmung durch die Ordoliberalen und bezeichnet dies als „Demokratiedefizit“; ordnungspolitische Willensbildungsprozesse seien gedanklich der kritischen BĂŒrgerdebatte zu öffnen. (IWE 400) Dabei geht es um (IWE 401-409)

(a) die subjektiven Rechte aller WirtschaftsbĂŒrger im Marktprozess: Neben Eigentums-, Unternehmer-, Arbeitnehmer, Konsumenten- und Mieterrechten sieht Ulrich auch die Rechte der von externen Effekten betroffenen BĂŒrger in Hinblick auf Informationen, Schutz und Klagemöglichkeiten. „Vom realpolitischen Status quo ausgehend wird es vor allem darum gehen, den politikwissenschaftlich kaum bestreitbaren Einfluss der EigentumsverhĂ€ltnisse auf die politisch-ökonomischen KommunikationsverhĂ€ltnisse bestmöglich zu neutralisieren, also kommunikationsverzerrende oder -schließende, aus VerfĂŒgungsrechten resultierende Macht im ordnungspolitischen Prozess zu eliminieren.“ (IWE 404)
(b) die in die einzelwirtschaftlichen KalkĂŒle eingehenden Rechnungsnormen: Hierunter versteht Ulrich einerseits staatliche Preisberechnungsnormen insbesondere zum Schutz schwĂ€cherer Parteien, etwa der Mieter im Wohnungsmarkt, und die PreisĂŒberwachung gegen Monopolstrukturen; andererseits Zurechnungsnormen, insbesondere vitalpolitisch begrĂŒndete Lenkungsabgaben oder -zuschĂŒsse zur Verminderung gesellschaftlich unerwĂŒnschter bzw. Förderung erwĂŒnschter Konsum- oder Verhaltensmuster.
(c) die den Markt begrenzenden Randnormen: Als Randnormen bezeichnet Ulrich Grenzwerte bei Emissionen oder Immissionen, Belastungen von Lebensmitteln und auch Minimallöhne und Maximalarbeitszeiten. Des Weiteren zĂ€hlt er hierzu Zölle, beschrĂ€nkte Ladenöffnungszeiten oder Sonntagsarbeit, von QualitĂ€tsstandards abhĂ€ngige Zulassungen oder Sicherheitsbestimmungen. Schließlich gehört in diesen Bereich die Festlegung öffentlicher und meritorischer GĂŒter, deren Nutzung nicht von der Kaufkraft der BĂŒrger abhĂ€ngen soll (vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur). „Im fairen Wettbewerb soll kein anderer Zwang als der des besseren Angebots zĂ€hlen – aber es muss ja nicht ĂŒberall im Leben Wettbewerb herrschen.“ (IWE 409)

Auch in Hinblick auf die Globalisierung kritisiert Ulrich den uneingeschrĂ€nkten Standortwettbewerb zwischen den Volkswirtschaften. Aus Sicht der integrativen Wirtschaftsethik mĂŒssen zumindest innerhalb der großen regionalen RĂ€ume wie der EU, Asean, Nafta oder Mercusur vergleichbare Randnormen, Rechte und Rechnungsnormen geschaffen werden.

Unternehmensethik

Integrative Unternehmensethik beginnt nach Ulrich mit der Kritik des Gewinnprinzips, das fĂŒr die deutsche Betriebswirtschaftslehre als methodische PrĂ€misse geradezu identitĂ€tsbildend war.cite-ref-21[21] Deshalb wurde ihm in der deutschsprachigen Unternehmensethik, namentlich von Horst Steinmann, zunĂ€chst weiterhin eine generelle „Richtigkeitsvermutung“ zugesprochen, die nur „im Einzelfall“ (Ausnahmefall) Unternehmensethik als „situatives Korrektiv“ verlange, und zwar nur hinsichtlich der „Frage, mit welchen Mitteln Gewinne gemacht werden“.cite-ref-22[22] So wird jedoch das Ziel der Gewinnmaximierung als solches entproblematisiert. Dagegen gibt Ulrich Folgendes zu bedenken: „Strikte Gewinnmaximierung kann prinzipiell keine legitime unternehmerische Handlungsorientierung sein, denn sie bedeutet ja gerade, dass alle mit dem Gewinnstreben konfligierenden Wertgesichtspunkte bzw. AnsprĂŒche diesem untergeordnet werden. Jeder Ansatz von Unternehmensethik, der die unternehmerische Erfolgs- oder Gewinnorientierung nicht kategorisch von einem Legitimationsvorbehalt abhĂ€ngig macht, ist als ökonomistisch verkĂŒrzt zu begreifen: Legitimes Gewinnstreben ist stets moralisch begrenztes Gewinnstreben.“ (IWE 450)

Ulrich kritisiert auch die spezifischen VerkĂŒrzungen einer bloß karitativen Unternehmensethik, die nur die Gewinnverwendung, nicht aber die Voraussetzungen der Gewinnerzielung in den Blick nimmt (Spendenethik), sowie die instrumentalistische Unternehmensethik, die ethische Gesichtspunkte nur so weit gelten lĂ€sst, wie sie selbst noch als ein „Erfolgsfaktor“ der Gewinnerzielung dient. Allerdings ist solche „bedingte Ethik“ gar keine Ethik, sondern schlicht normales strategisches Management (IWE 451ff).

In der integrativen Unternehmensethik wird genau umgekehrt „die Lebensdienlichkeit der unternehmerischen Wertschöpfungsidee als die konstitutive ethische und funktionale Grundlage des GeschĂ€ftsmodells verstanden(..), wobei aber der kategorische Vorrang der begrĂŒndenden Lebensdienlichkeit vor der betriebswirtschaftlichen ErfolgstrĂ€chtigkeit durchzuhalten ist.“ (IWE 467) Zur so begriffenen GeschĂ€ftsintegritĂ€t kommt nach Ulrich als zweite Stufe der Unternehmensethik die angemessene Übernahme branchen- und ordnungspolitischer Mitverantwortung hinzu: Unternehmen sollen sich durch Verbandsarbeit (oder im Fall großer Unternehmen u. U. auch direkt) aktiv fĂŒr die Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen. Dies ist vorrangig eine Frage der Einstellung: „Ohne republikanisch gesinnte WirtschaftsbĂŒrger in den FĂŒhrungsetagen der Unternehmen, die aus Gemeinsinn grundsĂ€tzlich bereit sind, den ethischen Prinzipien der Res publica den systematischen Vorrang vor ihren wirtschaftlichen Eigeninteressen einzurĂ€umen, wird wohl weder die Ordnungs- noch die Unternehmensethik zur Praxis kommen.“ (IWE 472)

Ulrich betrachtet „die gesellschaftsrechtliche Privatautonomie privatwirtschaftlich verfasster Unternehmen als juristische Fiktion; faktisch sind vor allem grĂ¶ĂŸere Unternehmen lĂ€ngst zu quasi-öffentlichen Institutionen geworden: Ihre Eigentumsbasis ist zwar privat, aber ihre WirkungszusammenhĂ€nge sind weitestgehend öffentlich relevant.“ (IWE 474) Deshalb haben Unternehmen sich im Konfliktfall einer öffentlichen Diskussion mit ihren Stakeholdern zu stellen. Dabei ist wiederum die instrumentalistische VerkĂŒrzung auf einen rein strategischen Umgang mit den Anspruchsgruppen zu vermeiden, wie er sich im Anschluss an Ed Freemancite-ref-23[23] etabliert hat: Nicht allein die Macht einer Gruppe, sondern in erster Linie die im Stakeholder-Dialog kritisch-normativ zu prĂŒfende ethische LegitimitĂ€t der erhobenen AnsprĂŒche sollte maßgeblich sein (IWE 473ff.) Dabei erinnert Ulrich an das Kriterium der Zumutbarkeit als Grenze der Rechtfertigungspflicht der Unternehmensleitung gegenĂŒber allen Stakeholder-AnsprĂŒchen, auch jenen der kritischen Öffentlichkeit. In der Konsequenz ergibt sich gleichwohl ein Anspruch solcher (rasch zunehmenden) „Standards guter UnternehmensfĂŒhrung“cite-ref-24[24], der ĂŒber die bestehende Rechtsordnung hinausgeht und letztlich nach der Weiterentwicklung des Unternehmensrechts ruft: „Die vorherrschende Konzentration auf das Principal-Agent-Problem, also die strikte Ausrichtung des Managements (Agent) auf die EigentĂŒmerinteressen (Principal), ist aus umfassender Sicht eher ein Teil des Problems als der Lösung. An diesem Punkt trennt sich die wirtschaftsethische Perspektive guter UnternehmensfĂŒhrung, die allen legitimen Stakeholder-Interessen gerecht werden will, von jener des Wirtschaftsrechts, die sich auf die gegebenen Normen des Gesellschafts- und insbesondere Aktienrechts beschrĂ€nkt.“ (IWE 490f.)

Kritik an der Integrativen Wirtschaftsethik

Einer der ersten Kritiker Ulrichs ist Birger Priddat mit der Auffassung, dass die integrative Wirtschaftsethik weniger an Kant ausgerichtet, sondern eher eine Tugendethik im Sinne von Aristoteles sei, die mit der Diskursethik verknĂŒpft werde. Daher habe man es „mit einer politischen Theorie der BedĂŒrfnisdemokratie unter Auslassung des ökonomischen Problems zu tun.“cite-ref-25[25]

FĂŒr Werner Lachmann liegt eines der wesentlichen Probleme in der Implementierung der integrativen Wirtschaftsethik, fĂŒr die er entsprechende VorschlĂ€ge vermisst: „Es fĂ€llt auf, dass Ulrich alle praktischen Anwendungen scheut.“cite-ref-26[26] Die Ursache hierfĂŒr sehen Steinmann/Löhr darin, dass im Konzept von Ulrich ein ökonomischer Maßstab zur Beurteilung des Handelns fehlt. „Da Ulrich nicht angibt, mit welchem oder wessen Anspruch der Dialog beginnen soll, muss man wohl von einem Reigen spontaner VorschlĂ€ge ohne Richtigkeitsvermutung an die Adresse der Unternehmen ausgehen. Solche BemĂŒhungen bleiben dann aber im wahrsten Sinne des Wortes ‚ziellos‘.“cite-ref-27[27]

Der Ökonom Joachim Weimann hĂ€lt Ulrich eine Reflexion ohne genĂŒgendes VerstĂ€ndnis fĂŒr die „normativen Grundlagen der ökonomischen Forschung“ vor.cite-ref-28[28] Insbesondere hĂ€lt er Ulrich vor, dass er die Frage von Allokation und Verteilung nicht sauber trennt, wenn er fordert, dass Menschen AnsprĂŒche auf alternative LebensentwĂŒrfe geltend machen dĂŒrfen. Denn auch diese konkurrieren um knappe GĂŒter. Effizienz bedeute nicht, wie Ulrich behauptet, „die relative Maximierung des je privaten Vorteils“, sondern lediglich die Abwesenheit von Verschwendung. Aus dem Pareto-Kriterium folgt kein Sachzwang, sondern es handelt sich um die ethische Forderung, Verschwendung zu vermeiden. Die ökonomische Theorie entscheidet nicht ĂŒber Verteilungsfragen, sondern liefert Informationen darĂŒber, welche Verteilung wie effizient wirkt. RationalitĂ€t bedeutet nicht Egoismus, sondern kann genauso gut fĂŒr altruistische Ziele eingesetzt werden. „Die Erkenntnis, dass WettbewerbsmĂ€rkte unter der Voraussetzung strikt eigennĂŒtzigen Verhaltens zu einer effizienten Ressourcenallokation fĂŒhren, ist eine extrem wichtige Einsicht. Das aber bedeutet nicht, dass Eigennutzstreben als einziger legitimer Lebenszweck gerechtfertigt wird.“ (ebd.) Weimann hĂ€lt Ulrich vor, dass er seine Argumentation an Problemen aufbaut, die in dieser Weise von niemandem vertreten werden: „Er schafft ein ideologisches Konstrukt, auf das sich trefflich einschlagen lĂ€sst, das nur leider nichts mit dem zu tun hat, was sich innerhalb der ökonomischen Disziplin abspielt.“ (ebd.)

PrimÀrliteratur

‱ Peter Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, Bern: Haupt 2008, 4. vollstĂ€ndig neu bearbeitete Auflage, ISBN 978-3-258-05810-8. Inzwischen liegt eine durchgesehene 5. Auflage 2016 vor: ISBN 978-3-258-08003-1 (Vorwort, Inhaltsverzeichnis und Einleitung).
‱ Peter Ulrich: Integrative Economic Ethics. Foundations of a Civilized Market Economy, Cambridge UK: Cambridge University Press 2008 (Hardback) / 2010 (Paperback), ISBN 978-0-52187796-1 (contents).

SekundÀrliteratur

‱ Hartmut Kreikebaum: Ökonomie ist nicht alles. Wirtschaft und Ethik sind keine getrennten Welten. Sie mĂŒssen wieder integriert werden (Rezension), in: Die Zeit, Nr. 23 vom 28. Mai 1998, S. 31.
‱ ohne Autor (Besprechung): Wirtschaftsethik: Peter Ulrichs diskursethischer Ansatz, in: Information Philosophie, MĂ€rz 2000, Nr. 1, S. 95–102.
‱ Ethik und Sozialwissenschaften – Streitforum fĂŒr ErwĂ€gungskultur, Jg. 11 (2000), Heft 4, achte Diskussionseinheit: Integrative Wirtschaftsethik (Verzeichnis aller BeitrĂ€ge; Ztschr. online nicht verfĂŒgbar).
‱ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik. Von der PrinzipienbegrĂŒndung zur Handlungsorientierung, WĂŒrzburg: Königshausen & Neumann 2003, darin Kap. 4.5: Zu Peter Ulrichs Integrativer Diskursethik, S. 230-255. ISBN 3-8260-2444-3.
‱ Micha H. Werner: Integrative Wirtschaftsethik – Ein allgemeines Modell der Orientierung am diskursethischen Moralprinzip? in: Peter Ulrich, Markus Breuer (Hrsg.): Wirtschaftsethik im philosophischen Diskurs, Königshausen und Neumann, WĂŒrzburg 2004, S. 113–126.
‱ Wolfgang Kersting (Hrsg.): Moral und Kapital. Grundfragen der Wirtschafts- und Unternehmensethik, Paderborn: mentis 2008. ISBN 978-3-89785-630-1.
‱ Karl Kardinal Lehmann: Der Schatten des „Homo oeconomicus“. Zur Notwendigkeit einer integrativen und lebensdienlichen Ethik, Bonn: Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, 18. Sept. 2008.
‱ Thomas Mayerhofer: Integrative Wirtschaftsethik und Katholische Sozialethik. Ein zukunftsweisender Dialog? (PDF; 1,5 MB), Dissertation, Passau 2008.
‱ Matthias Kettner: Zwei philosophische Paradigmen der Wirtschaftsethik in Deutschland. Matthias Kettner ĂŒber die AnsĂ€tze von Peter Ulrich und Karl Homann, in: Information Philosophie, Mai 2010, Nr. 2 (online nicht verfĂŒgbar).
‱ Jeffery Smith: Integrative Economic Ethics (Book Review), in: Business Ethics Quarterly 23, No. 1/January 2013, S. 151–154.
‱ St. Galler Wirtschaftsethik: Programmatik, Positionen, Perspektiven, hrsg. v. Th. Beschorner, P. Ulrich & F. Wettstein, Marburg: Metropolis 2015. ISBN 978-3-7316-1146-2.
‱ Alexander Lorch/Thomas Beschorner: Integrative Economic Ethics: Concept and Critique, in: The Routledge Companion to Business Ethics, eds. E. Heath, B. Kaldis & A. Marcoux, London/New York: Routledge 2018, Chapter 12, S. 204–219.
‱ Christoph Schank: Integrative Wirtschaftsethik (Peter Ulrich), in: Handbuch Wirtschaftsethik, hrsg. v. Michael S. AßlĂ€nder, 2. Aufl., Berlin: Springer 2022, S. 283-291. ISBN 978-3-476-05805-8.
‱ zfwu - Zeitschrift fĂŒr Wirtschafts- und Unternehmensethik 25 (2024), Nr. 3: Integrative Wirtschaftsethik — RĂŒckblick und Ausblick. ISSN 1439-880X.

Weblinks

‱ Homepage des Instituts fĂŒr Wirtschaftsethik an der UniversitĂ€t St. Gallen

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Peter Ulrich: Lebensdienliche Marktwirtschaft, in: Thomas Bausch, Dietrich Böhler, Horst Gronke, Thomas Rusche, Michael Stitzel, Micha H. Werner (Hrsg.): Zukunftsverantwortung in der Marktwirtschaft. Festschrift fĂŒr Hans Jonas, Lit, MĂŒnster 2000, 70-84, hier 73
cite-note-22. ↑ JĂŒrgen Mittelstrass: Wirtschaftsethik als wissenschaftliche Disziplin?, in: Georges Enderle (Hrsg.): Ethik und Wirtschaftswissenschaft, Berlin 1985, 17-32, hier 24, zitiert nach IWE 129.
cite-note-33. ↑ Ulrich folgt hier Hans Albert: Ökonomische Ideologie und politische Theorie, 2. Aufl., Göttingen: Schwartz & Co 1972 (1. Aufl. 1954), Teil 1: „Das ökonomische Problem“, S. 13-83. Vgl. schon Peter Ulrich: Transformation der ökonomischen Vernunft, 3. Aufl., Bern: Haupt 1993 (1. Aufl. 1986), Kap. 4.1: „Das ökonomische Grundproblem und die autonome Ökonomik“, S. 173ff.
cite-note-44. ↑ Gunnar Myrdal: Das politische Element in der nationalökonomischen Doktrinbildung, 2. Aufl., Bonn-Bad Godesberg 1976 (1. dt. Aufl. Berlin 1932), S. 187: „In solchen Fragen kann ein Nationalökonom unmöglich [...] eine vom gesellschaftlichen oder nationalökonomischen Standpunkt richtige Lösung prĂ€sentieren.“ Das zu unterstellen wĂ€re eine „kommunistische Fiktion“ (S. 188).
cite-note-55. ↑ Hans Albert: Ökonomische Ideologie und politische Theorie, S. 21: „Hier genĂŒgt die Bemerkung, dass unsere bisherige Untersuchung uns zwingt, das ökonomische Prinzip als Kriterium der RationalitĂ€t von Handlungen aufzugeben.“ Sein Fazit, S. 126: „In diesem Sinne ist der Ökonomismus [...] ohne Zweifel Ideologie und verdient damit, um der Wahrheit willen destruiert zu werden.“ Folgerichtig hat Albert den Titel der 3. Auflage (Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2009) abgeĂ€ndert in Ökonomische Theorie als politische Ideologie.
cite-note-66. ↑ Peter Ulrich: Was ist integrativ an der integrativen Wirtschaftsethik? In: Zeitschrift fĂŒr Wirtschafts- und Unternehmensethik 25 (2024), Heft 3, S. 514-535, hier S. 527.
cite-note-77. ↑ Peter Ulrich: Sich im ethisch-politischen Denken orientieren, in: Information Philosophie, 4/2002, S. 22-32, hier 23.
cite-note-88. ↑ Vgl. Otfried Höffe: Einleitung, in: ders. (Hrsg.), EinfĂŒhrung in die utilitaristische Ethik, MĂŒnchen: Beck 1975, hier S. 29-32.
cite-note-99. ↑ Ulrich entnimmt diese Bezeichnung bei Ernst Tugendhat: Vorlesungen ĂŒber Ethik, Suhrkamp, Frankfurt 1993, 327
cite-note-1010. ↑ Vgl. P. Ulrich: Marktwirtschaft in der BĂŒrgergesellschaft: Die Soziale Marktwirtschaft vor der nachholenden gesellschaftspolitischen Modernisierung, in: AßlĂ€nder, Michael S./Ulrich, P. (Hrsg.): 60 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Illusionen und Reinterpretationen einer ordnungspolitischen Integrationsformel. Bern: Haupt 2009, S. 349-380, darin speziell zum „BĂŒrgerliberalismus“ S. 365ff.
cite-note-1111. ↑ Immanuel Kant: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht fĂŒr die Praxis, in: Gesammelte Werke, hrsg. Von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp, Band 11, 125-172, hier 151
cite-note-1212. ↑ Johan Galtung: Menschenrechte – anders gesehen, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1995, S. 91.
cite-note-1313. ↑ Ulrich verweist (287) auf den Sammelband von Dieter Senghaas (Hrsg.): Peripherer Kapitalismus. Analysen ĂŒber AbhĂ€ngigkeit und Unterentwicklung, Frankfurt 1974
cite-note-1414. ↑ Paulo Freire: PĂ€dagogik der UnterdrĂŒckten. Bildung als Praxis der Freiheit, Reinbek 1973
cite-note-1515. ↑ Ralf Dahrendorf: Der moderne soziale Konflikt, MĂŒnchen 1994, 70.
cite-note-1616. ↑ Claus Offe: Fessel und Bremse: Moralische und institutionelle Aspekte „intelligenter SelbstbeschrĂ€nkung“, in: Axel Honneth u. a. (Hrsg.): Zwischenbetrachtungen. Im Prozess der AufklĂ€rung, Frankfurt 1988, 739-774, hier 759.
cite-note-1717. ↑ Alexander RĂŒstow: Wirtschaftsethische Probleme der sozialen Marktwirtschaft, in: P. M. Boarman (Hrsg.): Der Christ und die soziale Marktwirtschaft, Stuttgart/Köln 1955, S. 53-74, hier S. 74.
cite-note-1818. ↑ Eingehend aus integrativ-wirtschaftsethischer Sicht dazu Ulrich Thielemann: Wettbewerb als Gerechtigkeitskonzept. Kritik des Neoliberalismus, Marburg: Metropolis 2010.
cite-note-1919. ↑ K. Homann/F. Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Göttingen: Vandenhoeck 1992, S. 62: „Verteilungsfragen unabhĂ€ngig von Fragen der Produktion zu diskutieren, ist wissenschaftlich ebenso unseriös wie die umgekehrte Vorgehensweise, die vielfach in einer vorrangig auf Allokationsfragen beschrĂ€nkten Ökonomik anzutreffen ist.“
cite-note-2020. ↑ Eingehender dazu P. Ulrich: Marktwirtschaft in der BĂŒrgergesellschaft, in: 60 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Illusionen und Reinterpretationen einer ordnungspolitische Integrationsformel, hrsg. von M. S. AßlĂ€nder & P. Ulrich, Bern: Haupt 2009, S. 349-380, spez. S. 361ff.
cite-note-2121. ↑ Ulrich verweist auf Erich Gutenberg: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Erster Band: Die Produktion, Berlin: Springer, 1. Aufl. 1951, 22. Aufl. 1976, S. 464ff.
cite-note-2222. ↑ Horst Steinmann/Albert Löhr: Grundlagen der Unternehmensethik, 2. Aufl., Stuttgart: SchĂ€ffer-Poeschel 1994, S. 107–112.
cite-note-2323. ↑ R. Edward Freeman: Strategic Management. A Stakeholder Approach, Boston: Pitman 184.
cite-note-2424. ↑ Ulrich Thielemann/Peter Ulrich: Standards guter UnternehmensfĂŒhrung. Zwölf internationale Initiativen und ihr normativer Orientierungsgehalt, Bern: Haupt 2009.
cite-note-2525. ↑ Birger P. Priddat: Transformation der ökonomischen Vernunft? Über P. Ulrichs Vorschlag zur „Moralisierung der Ökonomie“, in: E.K. Seifert und R. Pfriem (Hrsg.): Wirtschaftsethik und ökologische Wirtschaftsordnung, Bern 1989, 151-164, hier 152, Zitat 153
cite-note-2626. ↑ Werner Lachmann: Alter Wein in neuen SchlĂ€uchen?, in: Ethik und Sozialwissenschaften (EuS) 4, 11/2000, 591-593, 592
cite-note-2727. ↑ Horst Steinmann/Albert Löhr: Grundlagen der Unternehmensethik, Stuttgart, 2. Aufl. 1994, 129
cite-note-2828. ↑ Joachim Weimann: Reflexion ohne VerstĂ€ndnis?, in: Ethik und Sozialwissenschaften Achte Diskussionseinheit, Heft 4 (2000), 11/2000, S. 625–627.